Innerhalb der Masterclass werden Qualifikationen grundsätzlich über Leistungs- und Kompetenznachweise erworben. Ein Leistungs- bzw. Kompetenznachweis bestätigt, dass eine Person über die für ein Ausbildungsmodul definierte Kompetenz verfügt, unabhängig davon, ob sie das entspreche Modul besucht hat oder nicht.

Leistungs- und Kompetenznachweise können grundsätzlich über drei Wege erbracht werden:

1. Modulbesuch

Eine Person absolviert ein Ausbildungs- Modul innerhalb der Masterclass und erbringt einen Leistungsnachweis quantitativ bzw. einen Kompetenznachweis qualitativ  am Ende des Moduls.

2. Anerkennung früherer Lernleistungen

Eine Person hat eine vergleichbare Kompetenz im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung erworben und kann diese mit Dokumenten belegen, die einen Vergleich mit den entsprechenden Modulbeschreibungen zulassen. Sie erbringt den Nachweis über ein Anerkennungsverfahren sur dossier.

3. Überprüfung nicht-formeller Lernleistungen

Eine Person verfügt ebenfalls bereits über eine vergleichbare Kompetenz, hat diese aber nicht innerhalb formeller Lehrgänge erworben, sondern durch praktische Erfahrung erlangt. Möglicherweise hat sie auch Bildungsgänge besucht, verfügt aber nicht über Dokumente, die einen Vergleich mit den entsprechenden Modulbeschreibungen zulassen. Sie erbringt den Nachweis innerhalb eines Kolloqiums.

Die der Masterclass assoziierten Schulen bzw. deren Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden autonom, in welchem Umfange sie Leistungs- bzw- Kompetenznachweise für ihre Graduierungen von ihren Mitgliedern aus der Masterclass anerkennen.

Die Masterclass gibt dazu weder Vorgaben, noch vergibt sie selber Graduierungen!